HU & AU Untersuchungen
Grundsätzlich muss ihr Fahrzeug alle zwei Jahre zur Hauptuntersuchung, damit der Zustand Ihres Fahrzeugs geprüft werden kann. Hierbei kommt es jedoch auch auf den Fahrzeugtyp an. So muss ein Neuwagen nach den ersten drei Jahren, ein privat genutzter PKW alle zwei Jahre, LKWs und Fahrzeuge zur Personenbeförderung jährlich die HU / AU Prüfung wahrnehmen.
Unser Kooperationspartner GTU Prüfstelle staatlich vereidigter Sachverständiger Erkelic führt bei uns im Haus Hauptuntersuchungen, Abgasuntersuchungen, Änderungsabnahmen, Schadens und Wertgutachten durch.
Termine können flexibel vereinbart werden.
Zum Ihrem Termin bringen Sie bitte die Zulassungsbescheinigung Teil II mit.
Für den Fall, das Umbauten an Ihrem Fahrzeug bestehen wie z.B. Felgen, Fahrwerk etc.
benötigen wir bei nicht eingetragenen Teilen die entsprechende ABE.